Wir bieten erstklassige arbeitsmedizinische Leistungen für Sie!
Gerne beraten wir Sie, wie wir zusammen den Wettbewerbsvorteil eines exzellenten betrieblichen Gesundheitsschutzes auch in Ihrem Unternehmen umsetzen können. Selbstverständlich sind wir bundesweit für Sie im Einsatz.
Arbeitsmedizin vom Facharzt
Wir übernehmen alle gesetzlichen, arbeitsmedizinischen Pflichten Ihres Unternehmens, die sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der DGUV V2 und anderen Rechtsvorschriften ergeben
Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung
Wir führen sämtliche Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen auf den verschiedenen Rechtsgrundlagen durch. Die Untersuchungen und arbeitsmedizinischen Vorsorgen können nach unserem modularen Angebotssystem auch kostengünstig einzeln gebucht werden.
Verkehrsmedizin
Wir bieten sämtliche Tauglichkeitsuntersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für die Führerscheinklassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung an.
Bahnärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
Wir sind durch das Eisenbahnbundesamt als Begutachtungsstelle
gemäß § 16 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) anerkannt.
Darüber hinaus bieten wir bahnärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen an.
Untersuchungen nach Strahlenschutzverordnung
Wir führen Untersuchungen nach §77 StrSchV Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen sowie §78 Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung durch. Hierzu sind wir nach §175 StrSchV durch die zuständige Landesbehörde ermächtigt.
Untersuchungen nach Druckluftverordnung
Wir sind durch das Landesinstitut für Arbeitsschutz nach §13 DruckLV durch das Landesamt zur Untersuchung von Druckluftarbeitnehmern ermächtigt.
Untersuchungen nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDv 7)
Wir führen sämtliche Eignungsuntersuchung von Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutzgeräteträgern (ehemals G26.3) durch.
Reisemedizinische Untersuchungen und Impfungen
Wir bieten die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge (ehemals G35), bei Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen (insbesondere sub- tropische Regionen zwischen 30° nördlicher und 30° südlicher Breite) an.
Ärztlicher Leiter
Dr. med. Benedikt Heck
Dr. Benedikt Heck ist Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Facharzt für Arbeitsmedizin. Mit zahlreichen Zusatzqualifikationen – unter anderem in Verkehrsmedizin, Sport- und Tauchmedizin, Suchtmedizin, Notfallmedizin, Betriebsmedizin sowie Reise- und Tropenmedizin – verfügt er über eine breite medizinische Expertise. Als zertifizierter Gutachter der Ärztekammer Westfalen-Lippe bringt er zudem umfassende Erfahrung in der Begutachtung medizinischer Fragestellungen mit.
In der Akutmedizin und als Mannschaftsarzt hat mich stets der präventive Gedanke umgetrieben. Was können wir tun, um Verletzungen und Erkrankungen zu verhindern?
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Unsere Vorteile für Arbeitgeber
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Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themen Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin und Gesundheitsschutz.
Was macht ein Betriebsarzt?
Muss jedes Unternehmen einen Betriebsarzt haben?
Was ist der Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge?
Wer bekommt die Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Untersuchung?
Muss ich an arbeitsmedizinischen Untersuchungen teilnehmen?
Wer trägt die Kosten für die betriebsärztliche Betreuung?