Willkommen bei DIAG, dem Deutschen Institut für Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz
Gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament eines erfolgreichen Unternehmens. In unser ganzheitliches arbeitsmedizinisches Gesundheitskonzept fließen daher über 20 Jahre Erfahrung aus der Prävention, Sportmedizin und Arbeitsmedizin.
Ärztin im weißen Kittel mit Stethoskop spricht mit männlichem Patienten, dahinter Plakat „WORKPLACE HEALTH“.
Silhouette eines Mannes mit verbundenen medizinischen Symbolen wie Herz, Tablette, DNA und Person auf blauem Hintergrund.
Ein Arzt im weißen Kittel spricht mit einer Frau, die an einem Laptop an einem Steh-Sitz-Schreibtisch sitzt.
Arzt misst Blutdruck eines lächelnden Bauarbeiters mit gelbem Helm in einer Fabrik.
Wir bieten erstklassige arbeitsmedizinische Leistungen für Sie!
Gerne beraten wir Sie, wie wir zusammen den Wettbewerbsvorteil eines exzellenten betrieblichen Gesundheitsschutzes auch in Ihrem Unternehmen umsetzen können. Selbstverständlich sind wir bundesweit für Sie im Einsatz.
Arbeitsmedizin vom Facharzt

Wir übernehmen alle gesetzlichen, arbeitsmedizinischen Pflichten Ihres Unternehmens, die sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der DGUV V2 und anderen Rechtsvorschriften ergeben
Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung

Wir führen sämtliche Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen auf den verschiedenen Rechtsgrundlagen durch. Die Untersuchungen und arbeitsmedizinischen Vorsorgen können nach unserem modularen Angebotssystem auch kostengünstig einzeln gebucht werden.
Verkehrsmedizin


Wir bieten sämtliche Tauglichkeitsuntersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für die Führerscheinklassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung an.
Bahnärztliche Tauglichkeitsuntersuchung

Wir sind durch das Eisenbahnbundesamt als Begutachtungsstelle gemäß § 16 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) anerkannt. Darüber hinaus bieten wir bahnärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen an.
Untersuchungen nach Strahlenschutzverordnung

Wir führen Untersuchungen nach §77 StrSchV Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen sowie §78 Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung durch. Hierzu sind wir nach §175 StrSchV durch die zuständige Landesbehörde ermächtigt.
Untersuchungen nach Druckluftverordnung

Wir sind durch das Landesinstitut für Arbeitsschutz nach §13 DruckLV durch das Landesamt zur Untersuchung von Druckluftarbeitnehmern ermächtigt.
Untersuchungen nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDv 7)
Wir führen sämtliche Eignungsuntersuchung von Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutzgeräteträgern (ehemals G26.3) durch.
Reisemedizinische Untersuchungen und Impfungen
Wir bieten die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge (ehemals G35), bei Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen (insbesondere sub- tropische Regionen zwischen 30° nördlicher und 30° südlicher Breite) an.
Empfangsbereich mit Holztheke, zwei grauen Sesseln, Pflanze und „ARBEITS-MEDIZIN“ Logo an der Wand.
Arztpraxis mit Untersuchungsliege, Schreibtisch, Laptop und „ERGONOMICS: An ideal work-space“-Poster.
Ein Bauarbeiter in Schutzkleidung spricht mit einer Ärztin mit Stethoskop in einer Fabrik.
Ärztlicher Leiter
Dr. med. Benedikt Heck
Dr. Benedikt Heck ist Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Facharzt für Arbeitsmedizin. Mit zahlreichen Zusatzqualifikationen – unter anderem in Verkehrsmedizin, Sport- und Tauchmedizin, Suchtmedizin, Notfallmedizin, Betriebsmedizin sowie Reise- und Tropenmedizin – verfügt er über eine breite medizinische Expertise. Als zertifizierter Gutachter der Ärztekammer Westfalen-Lippe bringt er zudem umfassende Erfahrung in der Begutachtung medizinischer Fragestellungen mit.
In der Akutmedizin und als Mannschaftsarzt hat mich stets der präventive Gedanke umgetrieben. Was können wir tun, um Verletzungen und Erkrankungen zu verhindern?
Modernes, helles Praxisgebäude mit dem Logo und Schriftzug "Praxis Arbeitsmedizin" an der Fassade.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf
Zögern Sie nicht uns unverbindlich für ein erstes Gespräch mit unseren Experten zum Thema Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz zu kontaktieren!
Kontaktanfrage
Kontaktdaten:
Dies dient nur zur unverbindlichen Vorauswahl und der Vermittlung des passenden Ansprechpartners.
Unsere Vorteile für Arbeitgeber
Sie fragen sich, warum DIAG?
Persönlicher Ansprechpartner
Bei uns kennen Sie Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt persönlich. Keine fluktuierende Betreuung durch ständig wechselnde Bietrebsärzte.
Direkte Erreichbarkeit

Ihr Anliegen ist zeitkritisch oder Sie wollen bloß schnell eine Einschätzung oder Beratung? Sie erreichen uns direkt telefonisch. eMails beantworten wir noch am selben Tag.
Höchste Qualität

Sie profitieren von allen Qualifikationen unseres multidisziplinären, erfahrenen Teams.
Vorsorge vor Ort in Ihrem Unternehmen
Wir führen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen in Ihrem Unternehmen durch. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dadurch die Wegzeiten erspart und die Ausfallzeiten minimiert.
Transparente Kosten
Wir minimieren die Kosten durch Verbindung digitaler eHealth Innovationen mit einem optimierten Zeitmanagement.
Weniger Fehltage
Das Ziel unseres Fehlzeitenmanagements ist es, die AU-Tage in Ihrem Unternehmen langfristig zu senken.
Starke Partner
Ob bei Prüfung durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Begehungen durch die Aufsichtsbehörde, wir stehen Ihnen als starker Partner zur Seite.
Netzwerk
Wir verfügen über ein bundesweites Netzwerk zu Fachärztinnen und Fachärzten jeglicher Fachrichtungen.
Persönlicher Ansprechpartner
Bei uns kennen Sie Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt persönlich. Keine fluktuierende Betreuung durch ständig wechselnde Bietrebsärzte.
Direkte Erreichbarkeit

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Höchste Qualität

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Vorsorge vor Ort in Ihrem Unternehmen
Wir führen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen in Ihrem Unternehmen durch. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dadurch die Wegzeiten erspart und die Ausfallzeiten minimiert.
Transparente Kosten
Wir minimieren die Kosten durch Verbindung digitaler eHealth Innovationen mit einem optimierten Zeitmanagement.
Weniger Fehltage
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Starke Partner
Ob bei Prüfung durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Begehungen durch die Aufsichtsbehörde, wir stehen Ihnen als starker Partner zur Seite.
Netzwerk
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Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themen Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin und Gesundheitsschutz.
Was macht ein Betriebsarzt?
Der Betriebsarzt berät Arbeitgeber und Beschäftigte in allen Fragen rund um Arbeit und Gesundheit. Dazu gehören Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, die Beurteilung von Arbeitsplätzen sowie Empfehlungen zur Verhütung von Erkrankungen und Unfällen. Er ist Ansprechpartner, wenn es um den Erhalt der Gesundheit am Arbeitsplatz geht.
Muss jedes Unternehmen einen Betriebsarzt haben?
Ja, grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, für eine arbeitsmedizinische Betreuung zu sorgen (§ 2 ASiG, DGUV Vorschrift 2). Die genaue Ausgestaltung hängt von der Betriebsgröße und den Gefährdungen ab. Auch kleine Betriebe benötigen zumindest eine Grundbetreuung.
Was ist der Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge?
Pflichtvorsorge: Muss angeboten und in Anspruch genommen werden (z. B. bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung wie Atemschutz oder Gefahrstoffen). Angebotsvorsorge: Muss der Arbeitgeber anbieten, die Teilnahme ist freiwillig (z. B. Bildschirmarbeitsplatz, Lärm). Wunschvorsorge: Beschäftigte können sie von sich aus verlangen, wenn sie gesundheitliche Beschwerden im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit haben.
Wer bekommt die Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Untersuchung?
Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. An den Arbeitgeber wird nur eine Tauglichkeits- oder Eignungsbewertung („geeignet“, „geeignet mit Einschränkung“ oder „nicht geeignet“) weitergegeben, jedoch keine Diagnosen oder Befunde. Alle medizinischen Details bleiben vertraulich.
Muss ich an arbeitsmedizinischen Untersuchungen teilnehmen?
Bei Pflichtvorsorge: Ja, ohne Untersuchung darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden. Bei Angebotsvorsorge: Nein, hier ist die Teilnahme freiwillig. Bei Wunschvorsorge: Beschäftigte haben ein Recht darauf, diese in Anspruch zu nehmen.
Wer trägt die Kosten für die betriebsärztliche Betreuung?
Die Kosten trägt immer der Arbeitgeber. Für Beschäftigte entstehen weder Gebühren noch Abzüge. Auch Impfungen oder Tests, die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge erforderlich sind, werden vom Arbeitgeber übernommen.
Telefonische Erreichbarkeit